Winterdienst für unsere Mieter

Winterdienst für unsere Mieter

Winterdienst bei Schnee und Glätte in Ihrer Wohnanlage

Als Mieter profitieren Sie davon, dass der Winterdienst beauftragt ist.

Wir bitten um Geduld!

Die beauftragten Unternehmen sind mit ihrem kompletten Personal für Sie im Einsatz. Bei akuten Schneefällen, Glätte und Blitzeis kann es allerdings zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Winterdienst. Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hagen.

FAQ rund um das Thema Winterdienst

Gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallender Schnee oder entstandene Glätte sind am folgenden Tage, und zwar werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr, zu beseitigen. Eine Streupflicht für nachts besteht nicht. Die Verwendung von Streusalz ist nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie auf Treppen und steilen Wegen erlaubt.

In der Zeit von 7:00-20:00 Uhr.

In der Zeit von 8:00-20:00 Uhr.

Alle Bürgersteige und direkten Hauszuwegungen.

  • Die Räumung beginnt erst nach Beendigung des Schneefalls.
  • Die Kolonnen können nicht überall gleichzeitig mit der Räumung beginnen.
  • Die Räumkolonnen waren schon vor Ort, aber es hat zwischenzeitlich wieder angefangen zu schneien.
  • Aufgrund von Straßenglätte und/oder aufgrund der vorherrschenden Verkehrssituation kommt die Kolonne nicht zur Liegenschaft durch.
  • Es hat Blitzeis eingesetzt. Die Mitarbeiter im Winterdienst haben zwar vorbeugend abgestreut, was aber erfahrungsgemäß bei Blitzeis nicht immer hilft (gefrierender Regen fällt auf kalten Boden).

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mieter kann die Ausführung des Winterdienstes auf Hofflächen, Zufahrten, Nebeneingängen und Wegen im Umfeld nicht beauftragt werden.

Garagenvorplätze sind von den jeweiligen Garagenmietern sauber zu halten und im Winter von Eis und Schnee zu befreien (gem. § 11 Garagenmietvertrag).

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bereitstellung von Streusalz, Schneeschiebern, Besen etc. aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen kann.

Tipps für Ihre Sicherheit im Winter

Foto Frau im Schnee

Bitte verlassen Sie das Haus nach Möglichkeit nur, wenn es zwingend notwendig ist. Tragen Sie festes und geeignetes Schuhwerk. Aus Kostengründen werden nur die Bürgersteige und direkten Hauszuwegungen geräumt. Bitte nutzen Sie daher diese Wege, auch wenn dies ggf. einen kleinen Umweg bedeutet, und kürzen Sie nicht über ungeräumte Flächen ab.

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Notdienste

In besonders dringenden Notfällen können Sie sich außerhalb unserer Geschäftszeiten, auch am Wochenende, an folgende Notrufnummern wenden:

Störung der Heizung
Tel. 02331 / 9888-181

Wasserrohrbrüche
Tel. 02331 / 9888-182

Stromausfälle
Tel. 02331 / 9888-183

Störung des Kabel-Fernsehempfangs
Tel. 02331 / 9888-184

Funktionsstörung am Türschloss
Tel. 02331 / 9888-185

Rohrverstopfungen
Tel. 02331 / 9888-186

Störungen des Rauchwarnmelders
Tel. 02331 / 9888-187

So erreichen Sie uns

Unsere Öffnungszeiten

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag–Mittwoch: 7:30–12:15 und 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30–12:15 und 13:00–18:00 Uhr
Freitag: 7:30–12:30 Uhr
Montag–Donnerstag: 12:15–13:00 Uhr ist das Verwaltungsgebäude geschlossen
Samstag und Sonntag: Anrufbeantworter

Besuchen Sie uns persönlich:
Montag–Mittwoch: 10:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr
Donnerstag: 10:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Freitag: 10:00–12:00 Uhr
Montag–Donnerstag: 12:15–13:00 Uhr ist das Verwaltungsgebäude geschlossen

Oder kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder postalisch.

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