Wie wir Ihnen bereits per Brief mitgeteilt haben, wird der Breitbandkabelanschluss seit dem 01.09.2023 nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet.
Warum?
Der Gesetzgeber streicht die Umlagefähigkeit der Betriebskosten zum 01.07.2024, wir haben dies seit dem 01.09.2023 zu Ihren Gunsten vorgezogen.
Was bedeutet das für mich als Mieter?
Es besteht für Sie als Mieter kein weiterer Handlungsbedarf! Ihre ggf. geschlossenen Verträge für Telefon und Internet laufen weiter.
Achtung! Aus aktuellem Anlass!
Derzeit laufen Handelsvertreter durch unsere Liegenschaften und versuchen Neuverträge für Kabelfernsehen oder Glasfaser mit unseren Mietern abzuschließen. Sie müssen keine neuen Verträge abschließen!
Kann ich als Mieter noch Kabelfernsehen schauen?
Ja, Sie empfangen alle Programme weiterhin wie gewohnt. Seit dem 01.09.2023 ist dies für Sie kostenlos, weil die bisher erhobenen Gebühren nicht mehr Teil Ihrer Betriebskostenabrechnung sind.
Muss ich mich um einen neuen Kabelanbieter kümmern?
Nein, das brauchen Sie nicht. Alles wird wie gewohnt weiter nutzbar sein.
Kann ich zu einem anderen Kabelnetzbetreiber als Vodafone (STG) wechseln?
Nein, ein Wechsel zu einem anderen Kabelnetzbetreiber ist nicht möglich.
Welche Alternativen zum Bereitbandkabelnetz habe ich als Mieter?
Über Ihren Telefonanschluss sind Sie frei in Ihrer Anbieterwahl.