Sturm, Starkregen und Gewitter
Wer kommt für den Schaden auf?
Auch über Deutschland ziehen immer öfter Unwetter hinweg. Leider kann es dabei fast alle Regionen treffen und erhebliche Schäden anrichten. Schnell ergibt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt.
Wichtig für Mieter ist der Abschluss einer Hausratversicherung.
Bei einem Leitungswasserschaden infolge eines Wasserrohrbruches oder eines geplatzten Waschmaschinenschlauches kann in wenigen Minuten ein hoher Sachschaden an Ihrem Hausrat entstehen. Schnell kann auch ein defektes Elektrogerät großen Schaden anrichten.
Mit einer abgeschlossenen Hausratversicherung sind Sie gegen solche Gefahren und Unglücksfälle geschützt:
- Feuer (Brand, Blitzschlag)
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub
- Leitungswasser
- Sturm und Hagelschlag
Einschluss von Elementarschäden zu empfehlen.
Um aber auch beispielsweise durch Starkregen verursachte Schäden abzusichern, müssen zusätzlich Elementarschäden in der Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Ein solcher Zusatz übernimmt dann die Schadensregulierung für Ihren Hausrat, verursacht durch:
- Überschwemmungen durch Starkregen
- Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben
Hier kann es ratsam sein, über eine Erweiterung des Versicherungsschutzes nachzudenken.
Hat man beispielsweise wertvolles (teure Angelausrüstung, Autozubehör u. s. w.) im Keller untergebracht, ist dies gesondert in der Hausratversicherung zu erwähnen.
Ein Muss sollte immer der Abschluss einer Hausratversicherung sein, diese ersetzt im Ernstfall Ihren Schaden und spart hohe Kosten.
Der Vermieter einer Wohnung haftet nur in seltensten Fällen für den Schaden an Ihrem Hausrat.